Bau-Mediation
Konfliktbewältigung durch Güteverfahren
Die Bau-Mediation versteht sich als eine unterstützende Plattform für alle, die Streitigkeiten im Bau und Umweltbereich außergerichtlich, einvernehmlich, kostengünstig und zeitnah beilegen möchten. Die Bau-Mediation bietet den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Konflikt schnell und kostengünstig auf außergerichtlichem Wege beizulegen.
Die Bau-Mediation bietet eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche zu vermeiden und vor einer kostenintensiven und risikoreichen gerichtlichen Auseinandersetzung zunächst die außergerichtlichen Einigungsoptionen abzuklären. Von der Verjährungshemmung bis zum vollstreckbaren Titel ist das Güteverfahren der schnellste und sicherste Weg zu einer wirtschaftlich vorteilhaften, außergerichtlichen Streitbeilegung.
Mit Hilfe der Mediation werden die streitenden Parteien bei ihrer individuellen Lösungsfindung begleitet. Die Konfliktparteien erhalten professionelle Unterstützung, um zu einer Einigung zu gelangen, welche für beide streitenden Parteien tragfähig ist. Beide Parteien behalten ihre Entscheidungsfreiheit und somit auch die Kontrolle über die gesamte Lösungsfindung. Auch wenn Sie sich bereits in einem gerichtlichen Prozess befindet, können Sie sich für eine Streitschlichtung durch die Bau-Mediation entscheiden. Das Gerichtsverfahren ruht in diesem Fall für die Dauer der Mediation.
Durch die Bau-Mediation werden mit Hilfe des Mediators Lösungen möglich, die für alle am Konflikt beteiligten Personen annehmbar sind. Dies schafft die Möglichkeit, die Parteien bei Streitigkeiten um das Thema Schimmelpilze, Innenraumschadstoffe oder „Elektrosmog“-Felder fachlich, kompetent zu begleiten.
Zuständigkeiten
Gegenstand der Konfliktbewältigung im Mediationsverfahren können alle Streitigkeiten sein, die sich durch Baufehler, Folgeerscheinungen aus Baufehlern oder Umweltbelastungen ergeben.
Wir nehmen den Antrag an und informieren die Gegenseite von seiner Absicht. In dieser Phase geht es darum, gemeinsam den Weg in eine Güteverhandlung zu finden, bzw. eine Klärung herbeizuführen, ob alle Konfliktparteien auf den Vorschlag einer Güteverhandlung eingehen.
Haltung und Pflichten des Mediators
Der Mediator ist unabhängig, unparteiisch und zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Anbahnung des Verfahrens
Die Partei, die eine Schlichtung wünscht, nimmt Kontakt mit uns auf und schildert ihr Anliegen. Im gemeinsamen Gespräch wird die bestmögliche Vorgehensweise gesucht, um eine Güteverhandlung mit Hilfe der Mediation zu starten. Mit der Unterzeichnung des Vertrags und der Entrichtung einer Kostenpauschale von 480.- € beginnt das Güteverfahren.
Das Güteverfahren endet, wenn
- sich die Konfliktparteien schriftlich geeinigt haben
- eine oder beide Parteien dies wünschen oder
- der Mediator das Verfahren für gescheitert erklärt.
Zeitdauer
Ein Güteverfahren führt in der Regel zu einem zügigen Ergebnis. Es sind keinerlei Schriftsätze zur Vorbereitung erforderlich. Die Parteien schließen mit dem Mediator den Mediationsvertrag ab. Der Mediator setzt umgehend den ersten Verfahrenstermin an. Eine Lösung wird erfahrungsgemäß, abhängig vom Umfang des Verfahrens, in zwei bis vier Verhandlungsterminen erzielt.
Kosten
Wir berechnen die Vergütung für das Güteverfahren direkt an die Parteien.
Jede Sitzung des Güteverfahrens wird mit 870.- € (435.- € für jede Partei) berechnet.
Eine Sitzung mit nur einer Partei wird mit 480.- € berechnet.